1.Gegenstand der Dienstleistung

 

• 1.1 Computertechnik Schwerte UG , nachfolgend Auftragnehmer
genannt, bietet folgende Dienstleistungen an:

 

IT-Beratung von Privat-und Geschäftskunden

 

IT-Technische Gesamtbetreuung in Firmen

 

• Installation von Soft- & Hardware

 

• Problemlösung bei Windows, bei an den Rechner
angeschlossener Hardware (und deren Treibern), sowie bei installierter Software

 

• Reparatur von PCs durch Austausch der betroffenen
Baugruppe(n). Reparatur durch Eingriff in die Elektronik oder Austausch
einzelner Bauteile werden nicht durchgeführt.

 

• Einweisung in die Benutzung von Windows und installierter
Software nach den Bedürfnissen des Kunden.

 

• Hilfestellung bei der Beschaffung von Hardware und
Dienstleistungen anderer Anbieter (Bestellung)

 

 

 

 

 

2. Auftragserteilung

 

• 2.1 Der Auftrag kommt zustande, wenn Auftraggeber und
Auftragnehmer sich über Art der Dienstleistung und den Zeitpunkt der Ausführung
geeinigt haben. Die Auftragserteilung erfolgt telefonisch oder per
E-Mail/Anfrage-Formular.

 

• 2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

 

 

3. Vergütung

 

• 3.1 Sämtliche Dienstleistungen, die der Auftragnehmer für
den Auftraggeber erbringt, sind Vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart
ist.

 

• 3.2 Die Vergütung wird grundsätzlich vor Ort in bar
fällig. Stellung einer Rechnung ist nur für schon bekannte oder Firmenkunden
möglich.

 

• 3.3 Wird die Vergütung nicht in den entsprechenden Fristen
geleistet, so wird ein Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung beauftragt. Die
dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

 

 

 

4. Auftragserfüllung

 

• 4.1 Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die beauftragten
Arbeiten erfolgreich durchgeführt wurden.

 

• 4.2 Sollte eine Erfüllung des Auftrages durch äußere
Einflüsse (zB. fehlende Treiber, nicht funktionierende Treiber,
Inkompatibilität von Betriebssystem und Hard-/Software o.ä.), die nicht durch
den Auftragnehmer beeinflusst werden können, nicht möglich sein, so ist
trotzdem die volle Vergütung für die durchgeführten Arbeiten und benötigte Zeit
zu zahlen.

 

• 4.3 Kann der Auftragnehmer durch Verspätung des
Auftraggebers nicht zum vereinbarten Zeitpunkt mit der Ausführung beginnen, so
beginnt die Berechnung der Vergütung trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt.
Werden die Arbeiten durch Verspätung des Auftragnehmers nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt begonnen, so beginnt die Berechnung der Vergütung erst zum
tatsächlichen Beginn der Arbeiten.

 

• 4.4 Erscheint der Auftraggeber bei Verspätung nicht
innerhalb 15 Minuten, wird der Einsatz abgebrochen und die Anfahrt, sowie die
Wartezeit, dem

 

Auftraggeber berechnet. Meldet sich der Auftraggeber während
der Wartezeit, so gilt 4.3.

 

 

 

5. Reklamationen

 

• 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag
sorgfältig durchzuführen. Bestehen nach der Fertigstellung erhebliche Mängel,
so hat der Auftraggeber diese binnen 14 Tagen zu reklamieren. Diese Frist gilt
ab Datum der Ausführung. Nach dieser Frist gilt der Auftrag als akzeptiert.

 

• 5.2 Wird vom Auftraggeber ein Einsatz angefordert, dessen
Grundlage auf Fehlbedienung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist, so ist
die normale Vergütung für die erbrachten Arbeiten zu leisten.

 

 

 

6. Haftung

 

• 6.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Es kann keine Haftung für unmittelbare Schäden übernommen
werden, die z.b. durch installierte Hard-/Software entstehen.

 

• 6.2 Für Soft- oder Hardwareschäden, die durch vom
Auftragnehmer installierte Software entstehen, kann keine Haftung übernommen
werden. Es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.